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Berufsunfähigkeit Vergleichen
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist Berufsunfähigkeit gegeben bei Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheit oder Behinderungen auf weniger als die Hälfte eines körperlich und geistig Gesunden von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen. Berufunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarktlage.
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